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Das Einkleiden des Toten

Das islamische Einkleiden des Verstorbenen, ausgenommen des Märtyrer eines Kampfes, ist eine vorgeschriebene religiöse  Pflicht in Übereinstimmung aller Muslime. Die Durchführung dieser Pflicht ist ein allgemein gültiger Ritus; einmal von jemandem übernommen, sind die andern befreit. Die Kosten für das Einkleiden, für die Vorbereitung und für die  Bestattung müssen aus den persönlichen Gütern geleistet werden, an denen sich kein fremdes Recht anschließt.  
Wenn der Verstorbene keine persönlichen Güter besitzt, fallen die Einkleidekosten auf denjenigen, der den Verstorbenen während seines Lebens unterhalten hat, zu. Wenn dieser keine Güter besitzt, wird das Einkleiden durch die islamische Kasse getragen, sonst fällt die Haftung kollektiv an die Muslime, die die Kosten für das Einkleiden, für die Vorbereitung und für 
 die Bestattung decken können.

Das Leichentuch des Kindes

  • Das Kind wird in ein einziges Leichentuch eingewickelt, aber es ist nicht verboten, es in drei Leichentücher einzuwickeln.

Wie wird der Mann eingewickelt?

  • Die mit Weihrauch parfümierten Leichentücher werden aufeinander ausgebreitet. Das letzte Tuch davon muss größer und breiter sein.
  • Der mit einem Tuch bedeckte Verstorbene wird auf die ausgebreiteten und mit Weihrauch parfümierten Leichentücher gelegt.
  • Der Rand des obersten Leichentuches über die rechte Seite des Verstorbenen falten und den anderen Rand über die linke Seite. Ebenso das zweite und dritte Leichentuch falten.
  • Die Leichentücher um den Körper festbinden. Sie werden wieder gelöst, sobald der Verstorbene im Grab liegt.
  • Falls man kein Leichentuch findet welches groß genug ist, um den ganzen Körper zu decken, bedeckt man nur den Kopf. Auf die Füße legt man Pflanzen, Papierblätter oder ähnliches. Findet man nur genügend Blätter, um die intimen Organe des Verstorbenen zu decken, dann werden nur diese bedeckt. Sind bei zahlreichen Verstorbenen nicht genügend Leichentücher vorhanden, so können zwei oder drei Männer in ein einziges Leichentuch eingewickelt und im gleichen Grab bestattet werden, wie es mit den Uhud-Märtyrern (Gott schenke ihnen seine Gnade), getan wurde.

Das Leichentuch der Frau

  • Die Frau wird in fünf weiße Leichentücher eingewickelt: ein Hemd, eine Leibbinde, eine Bandage, ein Schleier für den Kopf, ein Stoffstück, um die Oberschenkel zusammenhalten. Wenn dies nicht möglich ist, wird die verstorbene Frau auf die gleiche Weise wie der verstorbene Mann eingewickelt.

Wie wird die Frau eingewickelt?

  • Die Leichentücher werden in der Reihenfolge aufeinander ausgebreitet. Dann wird die mit einem Tuch bedeckte Verstorbene auf die ausgebreiteten und mit Weihrauch parfümierten Leichentücher gelegt.
  • Das Stoffstück wird um ihre Oberschenkel gebunden.
  • Die Leibbinde wird angezogen.
  • Die Verstorbene wird mit ihrem Hemd bekleidet.
  • Ihr Haar ist aus drei Teilen geflochten und liegt auf dem Rücken.
  • Sie wird mit dem Schleier bekleidet.
  • Sie wird in die Bandage eingewickelt, die zuerst festgebunden wird, dann wieder gelöst wird, sobald die Verstorbene bestattet ist.

Adresse

Islamisches Bestattungsinstitut
in NRW GmbH
Ellerstr. 97
40227 Düsseldorf

Kontakt

E-Mail: info@alrahma.eu
Tel: 0211 - 4689 4014 
Fax: 0211 - 4689 4015
Tel: 0201 - 3614 2915 
Fax: 0201 - 8578 92709